Die Seniorenheimstätte Sekirn ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Geschäftsführerin ist Frau Liselotte Lettner.
Die SHS Sekirn hat einen Vertrag mit dem Land Kärnten, welcher es ermöglicht, dass für Personen, deren Eigenmittel nicht ausreichen, die Restkosten vom Land Kärnten übernommen werden.
Die SHS Sekirn unterliegt dem Kärntner Heimgesetz.
Die SHS Sekirn begleitet pflegebedürftige und schwerstpflegebedürftige Personen, d.h. nimmt Mitbewohner erst aber der Pflegestufe 4 auf. Unser Spezialgebiet: Demenzerkrankungen vom Typ Alzheimer.
Alle Bewohner haben gleiche Rechte und Pflichten. Es bestehen keine Privilegien, weder auf Grund eines längeren Aufenthaltes im Heim, noch auf Grund eines zur Gänze selbst finanzierten Heimbetrages. Um dies zu sichern ist eine Hausordnung notwendig, die den Hausbewohnern soviel Freiheit lässt, wie sie bei einem geordneten Gemeinschaftsleben möglich ist.
Die SHS Sekirn hat Ein- und Zweibettzimmer. Für ein Einbettzimmer wird ein Zuschlag von € 100,00 + 10% MwSt. verrechnet.
In den Zimmern und Aufenthaltsräumen ist es verboten zu rauchen.
Alle Zimmer verfügen über Telefon (bei jedem Bett), ebenso über eine SAT Anlage-Buchse bei jedem Bett. Radio- oder TV Geräte müssen von den Bewohnern selbst beigebracht werden. Um Störungen zu vermeiden werden unsere Mitbewohner gebeten, diese ausschließlich mit Kopfhörern zu benutzen.
Es besteht die Möglichkeit, die möblierten Zimmer mit persönlichen Gegenständen zu einem Zuhause zu gestalten. Sämtliche mitgebrachten Gegenstände sind aufzulisten und zu kennzeichnen.
Bei mutwilligen Beschädigungen (Inventar, Wäsche) wird Schadenersatz gefordert.
Haustierhaltung ist nach Absprache mögliche, solange der Mitbewohner in der Lage ist, gewisse Versorgungen selbst zu tätigen.
Für Geldbeträge und Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden..
Die Mahlzeiten werden wenn notwendig im Zimmer serviert. Ansonsten sind ausnahmslos die Speisesäle zu benutzen:
Frühstück von 07:30 bis 10:00 Uhr
Mittagessen um 12 Uhr
Jause um 15 Uhr
Abendessen um 17 Uhr
Gottesdienste finden in regelmäßigen Abständen im Gemeinschaftsraum statt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Gartentüren verschlossen sind. Mitbewohner, die nicht in der Lage sind, diese selbständig zu öffnen, würden auf Grund ihrer Erkrankung auch nicht mehr den Weg zurück ins Heim finden. An den Gartentüren finden sie eine Beschilderung zur Handhabung. Unsere Mitbewohner können jederzeit in Begleitung das Heim verlassen, wir bitten, das dienstführende Pflegepersonal davon in Kenntnis zu setzen, um unnötige Suchaktionen zu vermeiden.
Besuche sind jederzeit herzlich willkommen, ab 22:00 Uhr sind unsere Tore geschlossen und Sie müssen bitte läuten.
In Zweibettzimmern bitten wir um gewisse Rücksichtnahme gegenüber dem zweiten Bewohner.
Die Reinigung der Wäsche erfolgt außer Haus, der Wäscheumlauf kann bis zu 10 Tagen dauern.
Es ist dem Personal untersagt, Trinkgelder anzunehmen. Sollten Sie die Kaffeekasse füttern wollen, bitten wir Sie, dies im Büro zu tun.
Einmal halbjährlich werden die Angehörigen zu einem Informationsabend eingeladen.
Bürozeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung steht Ihnen auch am Nachmittag/Abend, sowie am Wochenende die Heimleitung, deren Stellvertretung oder die Pflegedienstleitung zur Verfügung.
Beschwerden richten Sie bitte an die Heimleitung.
Geschäftsführung: Fr. Liselotte Lettner
Heimleitung: Fr. Lisa Wieser
Pflegedienstleitung: Hr. Wieser Georg
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Seniorenheimstätte Sekirn.
2011 © Seniorenheimstätte Sekirn - Wörthersee | |||
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