Aufnahme in ein Pflegeheim in Kärnten

Die Aufnahme in ein Pflegeheim erfolgt nach festgelegten Richtlinien, die je nach Pflegestufe variieren:

  • Pflegestufe 4 und höher
    Ab Pflegestufe 4 ist eine Aufnahme problemlos möglich, da die bedarfsgerechte Versorgung im Vordergrund steht.

  • Pflegestufen 1 bis 3
    Für Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 bis 3 erfolgt die Aufnahme über das Casemanagement des Landes Kärnten. Dabei wird umfassend geprüft, ob eine Unterbringung in einer Pflege- oder Altenwohneinrichtung erforderlich ist.

Anbei finden Sie einen Link zum Aufnahmeantrag (Pflegestufen 1 bis 3). Der Download beginnt automatisch:

[LINK ZU FORMULAR]

Hinweis: Grundsätzlich bestehen keine weiteren Aufnahmekriterien, und die freie Wahl des Heimes steht den Betroffenen offen.